AGB

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Reitunterricht der equi-art Reitkunst GmbH, Schwaller Höhe 1, 56281 Schwall / Emmelshausen.

    § 1 Allgemeines

    Reitunterricht bei der equi-art Reitkunst ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Pferde werden ausschließlich durch das Personal der equi-art Reitkunst für den Unterricht vorbereitet. Für den Unterricht auf Lehrpferden der equi-art Reitkunst besteht für den/die Reitschüler/in eine Körpergewichtsbegrenzung von maximal 80 kg. Der/die Reitschüler/in ist verpflichtet die equi-art Reitkunst über etwaige Abweichungen vom Maximalgewicht vor der Reitstunde zu informieren. Wir empfehlen ausdrücklich die Nutzung eines Reithelms nach DIN-Norm. Die für den Unterricht erforderlichen Headsets (Kopfhörer und Mikrophon) können bei uns käuflich erworben werden. Alternativ nutzen Sie ihre eigene Ausrüstung mit einem entsprechenden Standard-Stecker. Aufgrund der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zum Corona Virus verleihen wir keine Headsets mehr. Die Lehrpferde werden von uns für den Unterricht vorbereitet. Wir freuen uns, wenn Sie spätestens 10 Minuten vor Beginn der Einheit bei uns sind. Das gibt Ihnen die Möglichkeit das Lehrpferd zu begrüßen und uns pünktlich mit dem Unterricht zu beginnen.

    § 2 Stornierung und Ausfall

    Stornierungen von gebuchten Reitstunden sind bis zu 24 Stunden vor der Reitstunde kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen oder beim Nichterscheinen des/r Reitschüler/in verfällt die Reitstunde ohne Erstattung. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Reitstunde besteht nicht. Bei durch den/die Reitschüler/in verursachter Verspätung über 15 Minuten zu dem vereinbarten Termin liegt es im Ermessen der Reitlehrerin ob der Unterricht noch stattfindet. Im Falle des Ausfalls des Unterrichts besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtseinheit. Wir behalten uns vor witterungsbedingt, z.B. bei Hitze, die Reiteinheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt werden.

    § 3 Haftung

    Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrerin oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die insbesondere aufgrund des Nicht-Tragens eines Helms entstehen haften wir nicht. Für persönliches Eigentum der Reitschüler/innen übernehmen wir keine Haftung. Für Schäden, die durch den/die Reitschüler/in oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der/die Reitschüler/in bzw. dessen/deren Eltern bei minderjährigen Reitschülern/innen.

    § 4 Aufenthalt auf dem Betriebsgelände

    Das Füttern der Pferde ohne vorherige Genehmigung ist nicht gestattet. Das Betreten von Pferdeboxen, Paddocks oder des Paddock Trail ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, einer Reitlehrerin oder einer Fachkraft nicht gestattet. Die Einteilung der Lehrpferde erfolgt durch die Reitlehrerinnen. In den Stallungen und den Aufenthaltsräumen besteht striktes Rauchverbot. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden übernehmen wir keine Verantwortung. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

    § 5 Datenschutz

    Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Buchung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage oder der Buchung der Reitstunde und etwaiger Rückfragen entgegennehmen, zwischenspeichern und auswerten. Sie können dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht). Siehe auch unsere Datenschutzhinweise.

    § 6 Gültigkeit Die Reitschule behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der equi-art Reitkunst GmbH, Schwaller Höhe 1, 56281 Schwall / Emmelshausen

    § 1 Geltungsbereich

    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstaltungsteilnehmer und der equi-art Reitkunst GmbH (im Folgenden mit „equi-art“ bezeichnet). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

    § 2 Anmeldung und Anmeldebestätigung

    (1) Die Anmeldung zur Veranstaltung kann per Internet oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung stellt einen Antrag auf Abschluss eines verbindlichen Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst nach Zahlung und durch unsere Bestätigung der Anmeldung per E-Mail zustande.

    (2) Sofern der Teilnehmer Verbraucher ist, er also das vorliegende Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, räumt equi-art ihm im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehend angeführten Widerrufsbelehrung ein:

    Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: equi-art Reitkunst GmbH, Schwaller Höhe 1, 56281 Schwall / Emmelshausen, Email: info@equi-art.eu, Tel.: +49 (0)6747 9512446, Fax: +49 (0)3212 3101711 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

    andere zu ersetzen. Für einzelne ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann grundsätzlich keine Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen. Die equi-art ist verpflichtet, i

    § 3 Teilnahmegebühren

    (1) Die angegebenen Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen der equi-art fallen jeweils pro Person und Veranstaltung an. Es handelt sich um den Endpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    (2) Die Teilnahmegebühren für alle Veranstaltungen werden direkt im Anschluss an die Buchung erhoben. Die Abwicklung erfolgt über Cituro, unser Terminbuchungssystem und Mollie, einen niederländischen Payment Service Provider (PSP), der Unternehmen eine zertifizierte Plattform für Online-Zahlungen zur Verfügung stellt. Die Anmeldung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich. Die Bedingungen zur Absage ergeben sich aus § 5 Stornierung.

    § 4 Leistungsumfang

    (1) In der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung enthalten entsprechend der Veranstaltungsbeschreibung.

    (2) Aufgrund der Raumkapazitäten ist für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen der equi-art eine verbindliche Veranstaltungsauswahl erforderlich, ohne die kein Anspruch auf Teilnahme an einer gewünschten Veranstaltung besteht.

    (3) equi-art behält sich vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters vorzunehmen und angekündigte Referenten durch

    m Falle von Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Ist die Durchführung der Veranstaltung insgesamt aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet.

    § 5 Stornierung

    (1) Ab- und Ummeldungen müssen schriftlich erfolgen – per E-Mail (info@equi-art.eu)

    (2) Bei Abmeldungen von Einzelpersonen werden pro Person folgende Stornogebühren berechnet:

    30 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 30 % der Teilnahmegebühr

    7 bis 3 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Teilnahmegebühr

    ab 2 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Teilnahmegebühr

    (3) Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers fallen keine Stornogebühren an.

    (4) Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

    § 6 Haftungsausschluss

    (1) equi-art übernimmt keine Haftung für die Aktualität sowie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen.

    (2) Ansprüche der Veranstaltungsteilnehmer auf Schadensersatz gegenüber der equi-art sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der equi-art, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

    (3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die equi-art nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    (4) Die Einschränkungen der Abs. 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der equi-art, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

    § 7 Urheberrecht Das Mitschneiden und Aufzeichnen des Veranstaltung (auch Teile davon) ist nur dem Veranstalter gestattet sowie akkreditierten Pressevertretern für journalistische Zwecke. Die Tagungsunterlagen sowie Mitschnitte und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben vorbehalten; insbesondere ist eine Vervielfältigung, Weitergabe und anderweitige Nutzung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der equi-art gestattet.

    § 8 Datenschutz Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage oder der Buchung einer Veranstaltung und etwaiger Rückfragen entgegennehmen, zwischenspeichern und auswerten. Sie können dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht) Siehe auch unsere Datenschutzhinweise.

    § 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

    (1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

    (2) Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der equi-art und dem Teilnehmer der Sitz der equi-art in Schwall.

  • 1) Teilnahme 

    Die Teilnahme am Reitunterricht oder an einem Reitkurs der equi-art Reitkunst setzt den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und Terminplanung voraus.

    2) Unterrichtsmodelle

    Alter 5–8 Jahre

    • Unterrichtsstunde (60 Minuten inklusive Vorbereitung) mit 2 Kindern einmal pro Woche á 150 € pro Monat im Abonnement
    • Einzelstunde ohne Abonnement 55 €


    Alter ab 8 Jahren

    • Unterrichtsstunde (60 Minuten inklusive Vorbereitung) im Einzelunterricht einmal pro Woche á 190 € pro Monat im Abonnement
    • Einzelstunde ohne Abonnement 55 €


    Alle Reiteinheiten bestehen aus 30 Minuten Reitunterricht sowie zusätzlich 30 Minuten Vor- oder Nachbereitung des Pferdes unter Anleitung und Aufsicht.


    Weitere organisatorische Informationen

    • Die Abonnements sind monatlich kündbar.
    • In den Schulferien laufen die Termine regulär weiter.
    • Wenn Reitstunden vom Kind bzw. den Eltern abgesagt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb derselben Woche einen Nachholtermin zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, entfällt der Termin ersatzlos.
    • Muss eine Stunde vom Betrieb aus abgesagt werden, entfällt der Termin nicht und wird nachgeholt.
    • Bei Wetterwarnungen des DWD ab Stufe orange behält sich der Verein vor, Termine zur Sicherheit aller abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Teilrückerstattung der Kursgebühr bei höherer Gewalt (z. B. Zufahrtsstraßen gesperrt, Witterungsverhältnisse, Unwetter, Pandemie, etc.) oder bei Absage der Termine durch den Kursteilnehmer.

     

    3) Kündigungsfrist 

    Die Kündigung des Abonnements ist jederzeit mit einem Vorlauf von 4 Wochen möglich.
     

    4) Zeiten / Holen und Bringen 

    Damit jeder zu seinem Recht kommt, bitten wir Sie, Ihr Kind weder zu früh noch zu spät zum Unterricht zu bringen oder abzuholen. Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir uns umfassend auf die aktuelle Trainingseinheit konzentrieren und keine Aufsicht für wartende

    Kinder übernehmen können. Das kommt auch ihrem Kind zugute. Reitzeit ist elternfreie Zeit. Bitte verabschieden Sie sich von Ihrem Kind und halten Sie sich nicht in Sichtweite auf. Dies wird Ihrem Kind zugutekommen. 

    Für Lehrgänge gelten grundsätzlich dieselben Regelungen für teilnehmende Kinder.

    5) Ausrüstung 

    Beim Reiten von Minderjährigen sind Reit- oder Fahrradhelme Pflicht! Wir empfehlen grundsätzlich die baldige Anschaffung eines gutsitzenden Reithelmes. Für die Zirkelreitstunden und die Lehrgänge sind zudem gutsitzende (Reit-)Handschuhe wichtig. Bitte machen Sie Ihrem Kind vor der ersten Einheit klar, dass kein Kind ohne Helm am Angebot teilnehmen darf. Sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen hierzu haben – wir beraten Sie gerne! Mit Ausnahme des Helmes und ggf. der Handschuhe wird keine spezielle Reitkleidung benötigt. Eine bequeme lange Hose (Leggings oder Sporthose) sowie wetterfeste Kleidung genügen. Wichtig ist festes, gutsitzendes Schuhwerk. Gerne können Sie uns auch hier vor der Anschaffung ansprechen. Wir geben Ihnen gerne Empfehlungen über geeignete Ausrüstung.

    6) Ausschluss 

    Wir behalten uns vor, in besonderen Situationen Kinder/Teilnehmer vom Unterricht/Lehrgang auszuschließen. Eltern sollten u.a. deshalb für uns unbedingt erreichbar sein. Kriterien für den Ausschluss können sein: wiederholt aggressives oder gefährliches/uneinsichtiges Verhalten, auftretende Allergien, ausbleibende Zahlung des Kurses, etc. Liegt das Verschulden des Ausschlusses nicht beim Reitlehrer, so sind die Kurs-/Lehrgangskosten vom Teilnehmer in voller Höhe zu tragen.

    7) Verhalten 

    Pferde sind Fluchttiere, das heißt, sie erschrecken leichter als andere Tiere. Ein Pferdestall ist daher kein Spielplatz, auf dem gerannt oder geschrien wird. Bitte erklären Sie das ggf. auch Geschwisterkindern. Pferde werden von unsachgemäßem Futter seht krank. Unsere Ponys dürfen deshalb nicht von Ihnen gefüttert werden. Bitte befahren Sie das Gelände der Reitanlage im Schritttempo und hupen Sie bitte nicht! Es geht um Ihre Sicherheit und die Ihres Kindes und unserer Tiere. 


    8) Haftungsausschluss
    Die equi-art Reitkunst haftet für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Hunde, Feuer, Diebstahl oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen nur, soweit die equi-art Reitkunst gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der equi-art Reitkunst, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wir empfehlen eine Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen bzw. Ihrem Versicherer mitzuteilen, dass Ihr Kind den Reitsport ausübt.